Wenn Sie bei uns im Online Shop Ware bestellen und von uns eine Auftragsbestätigung erhalten haben, kommt ein Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB zustande. Wenn Sie zum Einbau der Ware, welche Gegenstand des Kaufvertrages ist, einen Handwerker beauftragen, kommt ein davon unabhängiger Werkvertrag zustande. Lediglich Mängel des Kaufgegenstandes räumen Ihnen kaufvertragsrechtliche Ansprüche gegen unser Unternehmen ein. Wenn es zu Mängeln der Einbauleistung kommt, greift hier der Werkvertrag.